AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrags- und Reisebedingungen Firma geo-life

Anmeldung und Bezahlung
Der Vertrag zwischen Ihnen und geo-life kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und geo-life wirksam. Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung sowie bei eintägigen Angeboten ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von geo-life bestätigt worden sind.
Der Pauschalpreis versteht sich pro Person in CHF inkl. MwSt. und beinhaltet die aufgeführten Leistungen. Wünschen Sie vom Programm abweichende Leistungen, verändert sich der Pauschalpreis.

Annullation und Umbuchung

Durch Sie:
Bei eintägigen Anlässen ist grundsätzlich keine Rückerstattung des einbezahlten Betrages möglich. Für alle anderen Angebote sind Annullationen erst gültig, wenn sie schriftlich bei geo-life eingehen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Person erhoben, auch wenn Sie noch nicht im Besitze unserer schriftlichen Bestätigung sind, die Buchung jedoch mündlich oder schriftlich getätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Zur Deckung unserer Unkosten verrechnen wir weiter folgende Kosten: bis 61 Tage vor Reisebeginn Fr. 75.-, 60-31 Tage Fr. 150.-, 30-21 Tage 50% (mind. Fr. 180.-), 20-11 Tage 80%, 10-0 Tage 100% des Pauschalpreises. Als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation. Sind Sie nicht in der Lage, die Reise anzutreten, können uns jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt geo-life  lediglich die Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.

Annullationskostenschutz
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Sie deckt die TeilnehmerInnen für die geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der Reise aus zwingenden Gründen (siehe Police), sofern das Ereignis nach der Buchung eingetreten ist. Dieser Annullationskostenschutz ist nicht im Pauschalpreis inbegriffen. Für eine Prämie von 4% des Pauschalpreises ersparen Sie sich unter Umständen viel Ärger.

Durch geo-life:
Beteiligen sich an einer Reise zu wenig TeilnehmerInnen oder liegen andere Umstände (z.B. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann geo-life auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. geo-life ist berechtigt, jemanden von einer Tour auszuschliessen, wenn durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigter Anlass besteht.

Programmänderungen
Unsere Exkursionen finden in der Regel bei jeder, gewisse Touren bei geeigneter Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich geo-life jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich geo-life, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist den TourenleiterInnen im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern oder anzupassen.
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, verlangen Sie unverzüglich bei der Tourenleitung Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Tourenleitung eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.
Unsere Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Wir empfehlen Ihnen eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht / REGA.

Haftung und Schadenersatz
geo-life-TourenleiterInnen bieten Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem können sie ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und geo-life unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Glarus.

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

geo-life übernimmt keine Haftung für Unfall und Diebstahl!

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen